Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Auftragsverhältnis und besondere Sorgfaltspflichten

  • Der Auftraggeber als Veranstalter beauftragt die Agentur Obsentic, Glashütten, mit den im Angebot beschriebenen und in der Auftragsbestätigung bestätigten  organisatorischen Leistungen.
  • Sofern der Auftraggeber die Agentur vorab mit der Erstellung eines Konzepts für eine Veranstaltung beauftragt, gelten die vorliegenden AGB für diese besondere Dienstleistung entsprechend.
  • Die Agentur ist verpflichtet, ihre Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns und unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers zu erbringen. Sie verpflichtet sich zu einer gewissenhaften Beratung des Auftraggebers sowie zur sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Lieferanten und Subunternehmer. Witterungsbedingte Risiken trägt ausschließlich der Veranstalter. Die Agentur ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für die Teilnehmer der Veranstaltung keine Gefahr für Leben und Gesundheit besteht. Sie hat insbesondere im Rahmen der Eventorganisation sicherzustellen, dass alle sicherheitsrelevanten Gesetze und Vorschriften beachtet werden.

2. Leistung / Leistungsumfang

  • Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar ergeben sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder Abänderungen, die Art oder Umfang der vertraglichen Leistungen oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und müssen unverzüglich schriftlich festgehalten werden. Soweit mit der Einholung der Zustimmung des Auftraggebers vor einer Abänderung Gefahr verbunden ist, darf die Agentur auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eine solche Änderung insoweit zunächst selbstständig vornehmen, wie das Interesse des Auftraggebers mit Rücksicht auf seinen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert. Auch diese Änderungen sind vom Auftraggeber gegebenenfalls zu vergüten.
  • Der Auftraggeber stellt der Agentur unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungshonorar verbindlich und schriftlich einen Budgetrahmen zur Verfügung.
  • Das vereinbarte Budget wird von der Agentur grundsätzlich nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten.
  • Soweit die Agentur Leistungen im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers erfüllen soll, ist dies ausdrücklich schriftlich festzuhalten. Dies betrifft insbesondere öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rechtsakte, die Miete von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Lieferanten und Subunternehmern. In diesem Fall holt die Agentur auf Wunsch des Auftraggebers entgeltlich, wie in der Honorarvereinbarung fixiert, Kostenvoranschläge geeigneter Lieferanten und Subunternehmer ein.
  • Die Auswahl von Lieferanten oder Subunternehmern erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch die Agentur als Generalunternehmer. Sofern der Auftraggeber einen Lieferanten selbst beauftragen möchte, der nicht von der Agentur vorgeschlagen wurde, kann die Agentur die Verantwortung für diesen Leistungsbereich jederzeit ablehnen. Die Rolle der Projektleitung für das Gesamtprojekt verbleibt in jedem Fall bei der Agentur.

3. Steuern und finanzielle Abwicklung

  • Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte gehen zulasten des Auftraggebers. Die Vergütung von Lieferanten oder Subunternehmern, welche die Agentur beauftragt hat, erfolgt auf eigene Rechnung durch die Agentur. Verhandlungen über Honorare oder sonstige Vergütungen mit Lieferanten oder Subunternehmern, die dem Auftraggeber von der Agentur vorgeschlagen werden, erfolgen ausschließlich durch die Agentur.
  • Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden der Agentur vom Auftraggeber bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt laut Angebot zur Verfügung gestellt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers richtet die Agentur dafür ein Sonderkonto ein.
  • Die Schlussrechnung erfolgt zu dem von beiden Vertragsparteien vereinbarten Zeitpunkt durch die Agentur in schriftlicher Form.

4. Honorar

  • Die Zahlungsmodalitäten für das Honorar gelten mit Auftragsbestätigung gemäß dem Angebot als vereinbart. Weitere Zahlungsbedingungen: Mit der Auftragsbestätigung werden 50 % der Auftragssumme zur Zahlung fällig. Die Endabrechnung erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung. Bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin – 75 % der Auftragssumme. Ab diesem Zeitpunkt berechnen wir 100 % des Auftragswertes.
  • Lädt der Auftraggeber die Agentur zur Abgabe eines Angebots in Form der Erstellung und Vorlage oder Präsentation eines Veranstaltungskonzepts ein und erfolgt die Vergabe des Auftrags nicht an diese Agentur oder findet die Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, nicht statt, so ist die Agentur berechtigt, bereits für diese Leistung ein angemessenes Honorar zu berechnen.

5. Kündigung und Leistungsverweigerung

  • Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes, abzüglich solcher aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
  • Mindert der Auftraggeber das vereinbarte Budget im Verlauf der Durchführung des Projekts um mehr als 30 %, so hat die Agentur wahlweise ein Recht zum Rücktritt oder zur fristlosen Kündigung. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber auch in diesem Fall zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes, abzüglich solcher aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
  • Ein Recht zur wahlweisen Leistungsverweigerung oder außerordentlichen Kündigung steht der Agentur ferner zu, wenn vereinbarte Teilzahlungen oder Budgetleistungen vom Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt geleistet oder erbracht werden. Auch in diesem Falle gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt im Ganzen abzüglich solcher aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.

6. Versicherung

  • Die Agentur bietet dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung trägt in jedem Fall der Auftraggeber.

7. Gerichtsstand

  • Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

8. Nebenabreden und Schriftform

  • Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über alle aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  • Angebote, Kostenvoranschläge, Konzepte, Ideen und Pläne dürfen ohne Zustimmung der Agentur vom Auftraggeber weder eigenständig verwendet noch an Dritte weitergegeben werden.
  • Alle Vereinbarungen bedürfen zur ihrer Gültigkeit der Schriftform. Soweit dies im Rahmen der Gesetze zwischen den Parteien vereinbart ist, entsprechen E-Mails dem Schriftformerfordernis.
  • Sollten eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eventuell unwirksame Vereinbarungen sind von den Parteien durch solche zu ersetzen, die dem Sinn der unwirksamen Vereinbarungen möglichst nahe kommen.
  • Der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten über ihn gespeichert werden. Soweit nichts anderes hierüber vereinbart wurde, darf die Agentur den Auftraggeber mit seiner Veranstaltung auch öffentlich als Referenz angeben.

Stand: Juni 2017

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